Allgemeine Mietbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen regeln den Leistungsvertrag für die Fahrzeugvermietung, der zwischen Ihnen und WeVan besteht. Indem Sie bei der Reservierung das Feld „Ich stimme zu“ ankreuzen, stimmen Sie den Bedingungen des Vertrags zu. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Bedingungen aufmerksam durchzulesen.

1. Definitionen

„Mieter“ bezeichnet den Fahrzeugmieter und den bzw. die im Mietvertrag des Mieters genannten Fahrer, die als Mieter gelten.

„Der Vermieter“, „WeVan“, „Mietstation“ bezeichnet das Unternehmen WeVan oder einen ihrer Franchisenehmer, deren Firmenname auf dem Mietvertrag angegeben ist.

„Fahrzeug“ bezeichnet das vermietete Fahrzeug.

„Vertrag“ bezeichnet den zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Mietvertrag, für den die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten.

„Schäden“ bezeichnet jede Beschädigung am Fahrzeug mit Ausnahme von Glas- und Reifenschäden.

„Schaden" bezeichnet jedes Ereignis, das eintritt und einen oder mehrere Schäden verursacht, die vom Versicherer entschädigt werden können. 

2. Mietbedingungen

Der auf dem Mietvertrag angegebene Name des Mieters ist der des hauptsächlichen Fahrers, der bei der Unterzeichnung des genannten Vertrags anwesend sein muss und dem die Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung in Rechnung gestellt werden. Es ist möglich, gegen Zahlung eines Aufpreises je zusätzlichem Fahrer zusätzliche Fahrer hinzuzufügen, die im Mietvertrag aufgeführt werden. Sofern kein berechtigter und unvorhersehbarer Grund vorliegt, sind nur die im Mietvertrag genannten Fahrer zum Führen des Fahrzeugs berechtigt.

Der Fahrzeugmieter sowie die berechtigten und im Mietvertrag genannten Fahrer müssen einen gültigen Personalausweis oder Pass und einen gültigen Führerschein vorlegen, der seit mindestens 24 Monaten gültig ist. Der Mieter sowie die berechtigten Fahrer sind dem Vermieter gegenüber der vollständigen Erfüllung der vorliegenden Mietbedingungen schuldig. Nach der Übergabe des Fahrzeugs übernimmt der Mieter die uneingeschränkte Verantwortung gemäß Artikel 1384 des „Code civil“ (frz. Zivilgesetzbuch). Der Vermieter behält sich das Recht vor, unverzüglich und von Rechts wegen des Mietverhältnis zu beenden, wenn der Mieter gegen eine der grundsätzlichen Vertragsverpflichtungen verstößt, insbesondere gegen die Bedingungen der Fahrzeugnutzung, der Bezahlung und der Rückgabe.

Der Mietvertrag ist persönlich und nicht übertragbar. Er wird für einen bestimmten, im Mietvertrag angegebenen Zeitraum von maximal 60 (sechzig) Tagen geschlossen.

3. Fahrzeugnutzung

3.1 Fahrzeugnutzung / Fahrzeugzustand

Der Mieter verpflichtet sich zu Folgendem:

  1. das Führen des Fahrzeugs nur den im Mietvertrag angegebenen Fahrern zu gestatten;
  2. das Fahrzeug unter normalen Nutzungsbedingungen angemessen zu nutzen und zu pflegen;
  3. nur Straßen zu fahren, die für den Autoverkehr geeignet sind;
  4. das zugelassene Gebiet, zu dem das Mutterland Frankreich (einschließlich Korsika), die Nachbarländer, die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, das Vereinigte Königreich und Norwegen gehören, nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters zu verlassen;
  5. das vermietete Fahrzeug gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und generell gemäß den Bestimmungen und Vorschriften des Landes zu nutzen, in dem es verkehrt;
  6. das Fahrzeug nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder dem Einfluss anderer Substanzen zu fahren, die das Bewusstsein oder das Reaktionsvermögen beeinträchtigen;
  7. dem Bestimmungszweck (Privatfahrzeug) zu entsprechen und insbesondere davon abzusehen, das Fahrzeug unterzuvermieten, Fahrgäste kostenpflichtig zu befördern, es sei denn, der Vermieter hat zuvor seine ausdrückliche Zustimmung erteilt oder mehr Fahrgäste zu befördern als die vorhandene Anzahl an Sitzplätzen im Fahrzeug, an Wettfahrten, Rallyes oder Rennen teilzunehmen;
  8. das Fahrzeug nicht zu unrechtlichen, unmoralischen oder vom Hersteller nicht vorgesehenen Zwecken zu nutzen;
  9. keine anderen Fahrzeuge, Anhänger oder andere Gegenstände damit zu ziehen und keine Änderungen daran vorzunehmen, sofern zuvor keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens des Vermieters eingeholt wurde;
  10. das geparkte Fahrzeug abzuschließen und die eventuellen Alarmanlagen und/oder Diebstahlsicherungen, mit denen das Fahrzeug ausgerüstet ist, zu verwenden;
  11. nicht im Fahrzeug zu rauchen;
  12. keine Tiere im Fahrzeug zu befördern, sofern zuvor keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens des Vermieters eingeholt wurde. Das Fahrzeug muss sauber, in seinem Ursprungszustand, geruchsfrei und ohne Tierhaare zurückgegeben werden. Im gegenteiligen Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, bei Rückgabe des Fahrzeugs eine Spezialreinigung in Rechnung zu stellen.


3.2 Nutzung des Dachzeltes

Vorab wird darauf hingewiesen, dass die Montage, Befestigung und Demontage des Dachzeltes am Fahrzeug des Mieters ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

Der Mieter verpflichtet sich zu Folgendem:

  1. Anfahrt zum Vermieter mit seinem Fahrzeug zur Übernahme des Dachzeltes, auf dem zuvor die für mindestens 75 kg zugelassenen Dachquerträger montiert wurden. Der Mieter trägt die gesamte Verantwortung für die Installation der Dachquerträger;
  2. Bestimmungsgemäße Verwendung des Dachzeltes (keine Verwendung zu Lagerzwecken, kein Transport von Tieren usw.) sowie Verwendung gemäß der vom Vermieter zum Zeitpunkt der Bereitstellung gemachten Erklärung hinsichtlich des Schließens, Öffnens und Wartens;
  3. Keine Demontage des Dachzeltes. Für den Fall, dass er jedoch keine andere Wahl hat, als das Dachzelt zu entfernen, verpflichtet sich der Mieter, die Anweisungen zum Auf- und Abbau des Dachzeltes sowie die Sicherheitsvorschriften des Herstellers einzuhalten. Er übernimmt in diesem Fall die gesamte Verantwortung für die Montage / Demontage;
  4. Er verpflichtet sich, keine Veränderungen am Dachzelt vorzunehmen, es sei denn, ihm liegt die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters vor;
  5. Er sorgt dafür, das Fahrzeug niemals mit aufgeklapptem Dachzelt zu fahren;
  6. Er hält den Bestimmungsort des Dachzeltes ein und wird das Dachzelt insbesondere nicht untervermieten;
  7. Er wird das Dachzelt nicht zu unrechtlichen, unmoralischen oder vom Hersteller nicht vorgesehenen Zwecken nutzen;
  8. Er wird im Dachzelt nicht rauchen;
  9. Er wird keine Tiere im Dachzelt unterbringen. Das Dachzelt muss sauber, in seinem Ursprungszustand, geruchsfrei und ohne Tierhaare zurückgegeben werden. Im gegenteiligen Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, bei Rückgabe des Dachzeltes eine Spezialreinigung in Rechnung zu stellen;
  10. Er verpflichtet sich, keine Wertgegenstände im Dachzelt zu lassen oder aufzubewahren und das eigene Fahrzeug an sicheren Orten zu parken.
     

4. Zustand des Fahrzeugs oder Dachzelt

4.1 Zustand des Fahrzeugs

Das Fahrzeug wird äußerlich in einem guten Betriebszustand und mit funktionstüchtigen Reifen bereitgestellt. Mit Unterzeichnung des Vertrags akzeptiert der Mieter das Fahrzeug in dem Zustand, in dem er es vorfindet und er verpflichtet sich dazu, es im gleichen Zustand zurückzugeben. Eine Beschreibung des Fahrzeugs wird dem Vertrag beigefügt. Sie gibt mögliche sichtbare Beschädigungen am Fahrzeug, den Kilometerstand des Fahrzeugs sowie den Kraftstoffstand an.

Der Mieter verpflichtet sich, vor Verlassen der Mietstation zu prüfen, dass der Zustand des Fahrzeugs der Beschreibung entspricht und ggf. eine widersprüchliche Feststellung abzufassen. Mangels einer solchen widersprüchlichen Feststellung wird das Fahrzeug als der Beschreibung entsprechend vermietet. WeVan kann Beschwerden im Hinblick auf sichtbare Beschädigungen, die nicht in der Beschreibung angegeben wurden, nicht berücksichtigen.

WeVan stellt dem Mieter ein Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank bereit. Der Mieter wird aufgefordert, das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Andernfalls wird ihm der fehlende Kraftstoff bei Rückgabe des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen des Mietvertrags in Rechnung gestellt.

4.2 Zustand des Dachzeltes

Das Dachzelt wird in einwandfreiem Zustand geliefert und ist mit allem Zubehör ausgestattet, das für den ordnungsgemäßen Gebrauch erforderlich ist. Mit Unterzeichnung des Vertrags akzeptiert der Mieter das Dachzelt in dem Zustand, in dem er es vorfindet und verpflichtet sich dazu, es im gleichen Zustand zurückzugeben. Eine Beschreibung des Dachzeltes wird dem Vertrag beigefügt. Sie weist auf offensichtliche Schäden am Dachzelt hin.

Der Mieter verpflichtet sich, vor Verlassen der Mietstation zu prüfen, ob der Zustand des Dachzeltes der Beschreibung entspricht und wird gegebenenfalls eine anderslautende Feststellung abgeben. Mangels einer solchen anderslautenden Feststellung wird das Dachzelt als der Beschreibung entsprechend vermietet. WeVan kann Beschwerden im Hinblick auf sichtbare Beschädigungen, die nicht in der Beschreibung angegeben wurden, nicht berücksichtigen.

5. Wartung

Die routinemäßige Wartung des Fahrzeugs ist Aufgabe des Mieters. So muss der Mieter entsprechend der während der Mietdauer gefahrenen Kilometer die üblichen Kontrollen gemäß den Herstellerangaben durchführen (Motorölstand nach 1000 km, Reifendruck usw.). Der Mieter muss stets die Signale der Warnleuchten beachten und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen wie beispielsweise einen möglichen Not-Stopp. Die Wartungs- und Betriebshandbücher des Herstellers sind auf einfache Anfrage bei der Mietstation erhältlich.

6. Pannen, Unfälle und Diebstahl

Bei einer Panne des Fahrzeugs oder einem Unfall, die sofortige oder dringende Reparaturen erforderlich machen, muss der Mieter die Mietstation kontaktieren, bevor er eine Reparatur vornimmt (einschließlich Reifenreparaturen).

Bei Pannen oder Beschädigungen am Fahrzeug muss der Mieter, auch wenn keine sofortige Reparatur erforderlich wird, innerhalb von 48 Stunden ab dem Zeitpunkt, ab dem er davon Kenntnis erhält, die Mietstation darüber informieren und der Mietstation innerhalb von maximal 3 (drei) Tagen ab dem Zeitpunkt, ab dem er davon Kenntnis erhält, einen vollständig ausgefüllten und von dem Mieter sowie dem betroffenen Dritten unterschriebenen Unfallbericht aushändigen.

Die Aushändigung eines ausgefüllten Unfallberichts mit oder ohne bekannten Dritten, ungeachtet dessen, ob der Mieter für den Unfall verantwortlich ist oder nicht, ist zwingend vorgeschrieben. Andernfalls und außer in Fällen höherer Gewalt, die die Aushändigung eines Unfallberichts innerhalb der genannten Frist unmöglich machen, sind die im vorliegenden Vertrag vorgesehenen Versicherungs- und Assistance-Leistungen nicht durchsetzbar und der Mieter muss für sämtliche Schäden aufkommen, die ihm angelastet werden, insbesondere Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe seines Marktwerts zuzüglich der Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit seiner Ausfallzeit.

In jedem Fall muss der Mieter bei Schäden am Fahrzeug für die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50 (fünfzig) Euro inkl. MwSt. sowie die Kosten für die Ausfallzeit aufkommen, die entsprechend der Kategorie des vermieteten Fahrzeugs berechnet werden und die ihm für den Fall, dass er nicht verantwortlich ist, zurückerstattet werden.

Bei einer Panne, die der Mieter nicht zu vertreten hat, verpflichtet sich WeVan dazu, alle Abschlepp- und Reparaturkosten zu übernehmen sowie dem Mieter den gesamten Betrag für alle noch nicht angefallenen Miettage zurückzuerstatten.
Bei Diebstahl des Fahrzeugs muss der Mieter innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden ab dem Zeitpunkt, ab dem er davon Kenntnis erhält, das Fahrzeug bei den zuständigen Behörden als gestohlen melden und das Protokoll der Strafanzeige, die Fahrzeugpapiere und -schlüssel der Mietstation aushändigen.

Bei Diebstahl der Schlüssel und/oder Papiere zusammen mit dem Fahrzeug muss der Mieter dies den zuständigen Behörden anzeigen, damit dieser Tatbestand in die Strafanzeige aufgenommen wird.

Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, muss der Mieter außer in Fällen höherer Gewalt, die die Aushändigung des Protokolls der Strafanzeige und der Fahrzeugpapiere und -schlüssel innerhalb der oben genannten Frist unmöglich machen, für alle Schäden, die ihm anzurechnen sind, aufkommen, insbesondere Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe seines Marktwerts zuzüglich der Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit seiner Ausfallzeit.

7. Versicherung und Assistance

Alle Fahrzeuge von WeVan sind gemäß den geltenden Vorschriften durch eine Versicherungspolice vom Typ „Haftpflichtversicherung“ abgesichert.

Die detaillierten Versicherungsbedingungen sind in der Broschüre „Versicherung und Assistance“ aufgeführt, die an allen WeVan Mietstationen ausliegt.

Schäden an Zelten werden nicht von der Versicherung abgedeckt. Diesbezüglich wird keine Garantie übernommen. Folglich haftet der Mieter für alle ihm zurechenbaren Schäden, insbesondere solche, die das Zelt im Rahmen seines Verkehrswerts zuzüglich der Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit seiner Ausfallzeit erlitten hat.

7.1 Versicherungen

Auf dem Gebiet der zugelassenen Länder werden die folgenden Garantien gewährt:

  1. die obligatorische Haftpflichtversicherung, die gemäß den Vorschriften Schäden gegenüber Dritten absichert;
  2. Fahrzeugschäden durch verschiedene Unfälle mit Selbstbeteiligung, Brand und Diebstahl mit Selbstbeteiligung, Rechtsschutz.

Die Selbstbeteiligung ist der Höchstbetrag, der vom Mieter getragen wird, wenn die Fahrzeugschäden von der Versicherung abgedeckt werden. Die Selbstbeteiligung wird pro Schadensfall angewendet. Als Folge dieses Prinzips der kumulativen Selbstbeteiligung werden so viele Selbstbeteiligungen angewendet, wie Schäden festgestellt werden.
Je nach angemietetem Fahrzeugtyp gelten unterschiedliche Selbstbeteiligungsniveaus.  Der Betrag der Selbstbeteiligung wird auf der Website im Laufe des Reservierungsvorgangs detailliert angegeben und in den Vertragsdokumenten erwähnt, die dem Mieter übergeben werden (Kostenvoranschlag, Rechnung, Mietvertrag, Bestätigungs-E-Mail). Die verschiedenen Selbstbeteiligungsniveaus können auch in den Mietstationen von WeVan erfragt werden.

Wichtigste Ausschlüsse:

  1. die Reifenpanne, sofern sie keinen Folge- oder Begleitschaden durch am versicherten Fahrzeug verursachte Schäden darstellt;
  2. Schäden durch Beschädigung oder Abhandenkommen der verschiedenen Fahrzeugteile, die zum Zeitpunkt des Schadensfalls nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden waren;
  3. Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenfenster, Heckscheibe, Scheinwerfereinsätze), wenn er isoliert eintritt, das heißt ohne Verbindung zu einem Ereignis, das vom Vertrag abgesichert ist und zu Beschädigungen an anderen Fahrzeugteilen geführt hat;
  4. beförderte Waren, Gegenstände und Tiere;
  5. Schäden, die beim Transport des Fahrzeugs auf dem Seeweg eingetreten sind;
  6. Diebstahl des Fahrzeugs, wenn er auf die Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist.

Bei falscher Einschätzung der Fahrzeugabmessungen werden Dellen am Aufbau und Unterboden außer in Fällen höherer Gewalt von der Kaskoversicherung nicht abgesichert.

7.2 Zusätzlicher Versicherungsschutz

Der Mieter hat die Möglichkeit, verschiedene Optionen zur Kautionsabgeltung abzuschließen, wie z.B. „Schutzpaket Medium“ oder „Schutzpaket Premium“ und so den Betrag seiner Selbstbeteiligung herabzusetzen. Die Bedingungen für diese Optionen sind je nach Typ des gemieteten Fahrzeugs unterschiedlich. Sie werden im Moment der Online-Reservierung detailliert angegeben und in den Vertragsdokumenten erwähnt, die dem Mieter übergeben werden (Kostenvoranschlag, Rechnung, Mietvertrag, Bestätigungs-E-Mail).  Sie sind auch in den Mietstationen von WeVan und jederzeit auf der Website einsehbar. Der Mieter kann diese Optionen bis zur Inbesitznahme des Fahrzeugs in der Mietstation von WeVan abschließen.

Es wird daran erinnert, dass Schäden, die am Zelt aufgrund einer Fehleinschätzung der Fahrzeughöhe verursacht werden (beispielsweise Schäden am Aufbau nach einer Tunneldurchfahrt usw.), nicht Gegenstand einer Garantie sind oder zur Rückzahlung der Kaution berechtigen.

7.3 Assistance

Bei Pannen oder Unfällen während der Mietzeit, die das Fahrzeug stillsetzen, kommt der Mieter in den Genuss des Assistance-Services des Vermieters.

Wichtigste Ausschlüsse:

  1. Reifenpannen;
  2. Leerer Tank und falscher Kraftstoff;
  3. Abhandenkommen, Vergessen, Diebstahl oder Abbrechen von Schlüsseln.

Für den Fall eines Ausschlusses von der Assistance-Leistung ist der Mieter verpflichtet, auf seine Kosten das Fahrzeug bis zur Mietstation zurückzuführen.

8. Verfall der Garantie

Die nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer, für die der Mieter die Verantwortung trägt, kommen nicht in den Genuss der Kasko- oder Diebstahlversicherung und der Assistance-Leistung.

Allgemein gesehen führt die Nichtbeachtung der Miet-, Nutzungs- und Rückgabebedingungen des Fahrzeugs, die in den Allgemeinen Mietbedingungen aufgeführt sind, zum Verfall der vertraglichen Garantien. Der Mieter wird somit für den gesamten Schaden im Rahmen der Bestimmungen des allgemeinen Haftpflichtrechts haftbar.

9. Reservierung und Bezahlung

Durch die Annahme der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen erteilt der Mieter WeVan die ausdrückliche Genehmigung zur Belastung seiner Kredit-, Zahlungs- oder Debitkarte mit den Beträgen, die den Mietleistungen von WeVan entsprechen. Der Mieter erteilt WeVan ebenfalls die Genehmigung zur Belastung seiner Karte mit den etwaigen zusätzlichen Kosten gemäß dem vorliegenden Vertrag (s. Art. 10, 11, 12 und 13).

Zum Zeitpunkt der Reservierung auf der Website www.we-van.com oder in der Mietstation muss der Mieter 50 % (fünfzig Prozent) des den Mietleistungen entsprechenden Gesamtpreises entrichten. Der Restbetrag für diese Leistung von WeVan, das heißt die restlichen 50 % (fünfzig Prozent), muss zum Zeitpunkt der Übernahme des gemieteten Fahrzeugs an der Mietstation WeVan entrichtet werden.

Der Gesamtpreis der Rechnungsstellung entspricht dem Betrag der Vermietung (inkl. MwSt.) gemäß: der Fahrzeugkategorie, den Daten, den optionalen Leistungen, die online zu zahlen sind (Sonderausstattung, zusätzliche Fahrer, Option Übernahme der Selbstbeteiligung usw.) sowie der im Preis zum Zeitpunkt der Reservierung zu den von WeVan angegebenen Tarifen enthaltenen Elemente. Alle weiteren Ausstattungen oder optionalen Leistungen, die der Mieter nach erfolgter Reservierung in Anspruch nehmen möchte, muss der Mieter der Mietstation WeVan direkt bei der Fahrzeugübernahme bezahlen.

Der Mieter erteilt WeVan ebenfalls die Genehmigung zur Belastung seiner Kredit-, Zahlungs- oder Debitkarte mit den etwaigen zusätzlichen Kosten im Anschluss an die Vermietung, falls beispielsweise der Tank nicht aufgefüllt wurde oder mehr als die im Vertrag vereinbarten Kilometer gefahren wurden (falls der Mietvertrag eine begrenzte Kilometerzahl vorsieht), zu den im Mietvertrag festgelegten Tarifen. Die Zahl der innerhalb der Mietzeit gefahrenen Kilometer entspricht dem Kilometerstand auf dem Tacho des Fahrzeugs. Wenn der Tacho aufgrund einer anderen Ursache als einer technischen Störung nicht funktioniert hat, muss der Mieter eine Kilometerpauschale in Höhe von 500 (fünfhundert) Kilometern je Miettag entrichten. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung behält sich WeVan ebenfalls das Recht vor, etwaige Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen (s. Art. 13).

Bei Nichtzahlung oder Zahlungsausstand akzeptiert der Mieter ausdrücklich die vorgezogene Fälligkeit der noch nicht fälligen Rechnungen und die automatische Auflösung des Vertrags sowie die sofortige Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (Fälligkeitsdatum auf der Rechnung), muss der Mieter eine Verzugsstrafe auf den geschuldeten Betrag zahlen, die zum geltenden gesetzlichen Zinssatz zuzüglich 10 (zehn) Prozentpunkten berechnet wird. Des Weiteren erteilt der Mieter WeVan die Genehmigung, die Kaution zu belasten (s. Art. 10 Kaution), um den geschuldeten Betrag einzutreiben.

9.1 Änderung der Reservierung

Der Mieter kann den Fahrzeugtyp und/oder die Reservierungsdaten vorbehaltlich der nachfolgend dargelegten Verfügbarkeiten und Beschränkungen stornieren oder ändern, indem er zuvor die Mietstation WeVan kontaktiert. Die Änderungen der Reservierung unterliegen den folgenden Beschränkungen:

9.2 Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs

Für den Fall, dass WeVan nicht in der Lage ist, dem Mieter das Fahrzeug zum vereinbarten Datum der Vermietung bereitzustellen, verpflichtet sich WeVan dazu, die vom Mieter als Anzahlung geleisteten Beträge vollständig zurückzuzahlen.

10. Kaution

Die Kaution dient dazu, WeVan für die Zahlung des Mietpreises zu entschädigen, gegebenenfalls zuzüglich der finanziellen Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug oder Dachzelt, Diebstahl, die Zahlung von Bußgeldern oder Straftaten, für die der Mieter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, sowie für die damit verbundenen Bearbeitungsgebühren.

Vor der Bereitstellung des Fahrzeugs muss der Mieter eine Belastungsermächtigung für seine Kreditkarte in Höhe der Kaution hinterlassen, deren Höhe dem Betrag der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung entspricht (diese ist abhängig vom abgeschlossenen Schutzpaket).
Die Höhe der Kaution ist im Abschnitt "Optionen" des Buchungstunnels auf der WeVan-Website unter folgendem Link zu finden: https://www.we-van.com/booking-options.php oder in der Agentur.

Der Mieter muss eine Zahlungskarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist und einen verfügbaren Geldbetrag aufweist. Die Kaution wird für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses einbehalten. Die Kaution wird dem Mieter so schnell wie möglich in voller Höhe zurückerstattet, sofern keine Schäden am Fahrzeug oder Dachzelt entstanden sind, das Fahrzeug oder Dachzelt nicht gestohlen wurde und der Mieter keine Bußgelder oder Straftaten begangen hat, für die er strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

11. Verlängerung der Mietzeit

Der Mieter muss den Vermieter spätestens 48 (achtundvierzig) Stunden im Voraus um die Verlängerung ersuchen und dieser Anfrage die entsprechende Kaution beifügen, da er andernfalls straf- und zivilrechtlich wegen Veruntreuung eines Fahrzeugs belangt werden kann.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Verlängerung ohne Entschädigung des Mieters abzulehnen, wobei der Mieter die Auflage hat, das Fahrzeug am vereinbarten Datum zurückzugeben.

12. Rückgabe des Fahrzeugs

Wenn der Mieter die Option „Rückgabe rund um die Uhr“ reserviert hat, stellt der Vermieter dem Mieter gesicherte Infrastrukturen (Schlüsseltresor usw.) sowie ein spezielles Protokoll für die Fahrzeugrückgabe außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zur Verfügung. Der Mieter bleibt jedoch gemäß Artikel 2 der vorliegenden Mietbedingungen nach der im Mietvertrag festgelegten Uhrzeit der Rückgabe und bis zum Empfang des Fahrzeugs durch einen Mietarbeiter von WeVan bei der nächsten Öffnung der Mietstation für das Fahrzeug verantwortlich.

Das Fahrzeug muss genauso sauber zurückgegeben werden wie bei der Übernahme durch den Mieter, das heißt in einem einwandfrei sauberen Zustand innen (Boden, Sitze, Oberflächen und etwaige Ausstattungen wurden gesaugt und geputzt) und außen. Im gegenteiligen Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, entsprechende Kosten bei der Rückgabe in Rechnung zu stellen.

Wenn der Mieter die Option „Pauschale Fahrzeugreinigung bei Rückgabe“ abgeschlossen hat, muss der Mieter das Fahrzeug in einem „normalen und alltäglichen“ Zustand der Sauberkeit des Innenraums zurückgeben. Die Außenreinigung und die gründliche Innenreinigung werden in diesem Fall vom Vermieter übernommen. Für den Fall, dass eine außergewöhnliche und extreme Verschmutzung festgestellt wird, behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Kosten bei der Rückgabe in Rechnung zu stellen.

Für den Sonderfall, dass das Fahrzeug zur Kategorie „Campervan“ gehört, gilt ungeachtet der abgeschlossenen Optionen Folgendes zu beachten:

Im gegenteiligen Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, entsprechende Kosten bei der Rückgabe in Rechnung zu stellen.

13. Strafen

Der Mieter ist für begangene Straftaten während der Mietzeit verantwortlich. Im Sinne der Artikel L.121-2 und L.121-3 der Straßenverkehrsordnung können die Kontaktdaten des Mieters an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. Wenn der Vermieter insbesondere bei der Bearbeitung von Ordnungsstrafen, Bußgeldern oder Strafzetteln tätig wird, muss der Mieter die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 20 (zwanzig) Euro inkl. MwSt. entrichten. Der Mieter erteilt dem Vermieter ausdrücklich die Genehmigung, sein Zahlungsmittel zu verwenden, insbesondere seine Bankkarte, um den entsprechenden Betrag zu entrichten.

14. Erklärung zur Risikoannahme und Haftungsausschluss 

Einige Mietstationen des WeVan-Netzes können auf ihrem Gelände das kostenlose Parken des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeuge des Mieters erlauben. Diesbezüglich nimmt der Mieter zur Kenntnis und akzeptiert, dass das Parken seines Fahrzeugs auf dem Gelände des Unternehmens WeVan nur für die Mietzeit gestattet ist.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass das Unternehmen WeVan sein Fahrzeug im Notfall, bei mutmaßlicher Gefahr oder aus anderen, für den Betrieb erforderlichen Gründen wegfahren kann.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass das Fahren und Parken auf dem Gelände von WeVan auf eigenes Risiko und unter seiner Verantwortung erfolgt, vor allem hinsichtlich Beschädigungen oder Diebstahl seines Fahrzeugs oder seines Inhalts.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass das Unternehmen WeVan in keinem Fall als Verwahrer dieses Fahrzeugs oder seines Inhalts angesehen werden kann und es bei Beschädigungen oder Diebstahl des Fahrzeugs oder Inhalts nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter dazu, dass sein Fahrzeug versichert ist, er bei der ersten Anfrage dem Unternehmen WeVan den diesbezüglichen Nachweis erbringt und generell allen für ihn geltenden gesetzlichen und regulatorischen Versicherungspflichten nachkommt.

15. Persönliche Daten

Der Vermieter als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung verpflichtet sich, seine Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, die sich aus der Allgemeinen Datenschutzverordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO) und dem Gesetz "Informatique et Libertés" Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in seiner geänderten Fassung ergeben.

Der Mieter wird darüber informiert, dass der Vermieter eine Datei mit persönlichen Daten führt, die bei der Unterzeichnung des Mietvertrags gesammelt werden. 
Diese Daten werden verarbeitet, damit der Vermieter den Mietvertrag und die damit verbundenen Vorgänge, insbesondere die Rechnungsstellung, verwalten und dem Mieter ggf. kommerzielle Informationen zusenden kann.
Der Vermieter verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Nutzer vor Verlust, Zerstörung, Veränderung, Zugriff oder unbefugter Weitergabe zu schützen.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Vermieter finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.we-van.com.

16. Streitigkeiten

Im Falle eines Rechtsstreits gilt das französische Recht.

Gemäß den Bestimmungen der Artikel L 616-1 und R 616-1 ff. des Verbraucherschutzgesetzes über die gütliche Beilegung von Streitigkeiten kann der Mieter, wenn er eine schriftliche Beschwerde an den Vermieter gerichtet hat und innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung oder Antwort erhalten hat, seine Beschwerde kostenlos dem Verbrauchermediator vorlegen. Der Mediator muss innerhalb einer Frist von höchstens einem Jahr ab der ursprünglichen Beschwerde angerufen werden.

Der Ombudsmann, den Sie anrufen können, ist der Ombudsmann von Mobilians, den Sie online unter www.mediateur-mobilians.fr, per E-Mail an mediateur@mediateur-mobilians.fr oder per Post an M. le Médiateur de Mobilians, 43bis Route de Vaugirard, 92197 MEUDON CEDEX, kontaktieren können.